Präambel

junaspin GmbH versteht sich als Teil einer international verflochtenen Wirtschaft und ist als Betrieb an seinen Standorten Teil der Staaten und Gesellschaften, in denen junaspin GmbH tätig ist. junaspin GmbH folgt dem Grundverständnis des „ehrbaren Kaufmanns“ und bekennt sich zu seiner Verantwortung als Unternehmen:

  • junaspin GmbH beobachtet die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen seiner geschäftlichen Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft und ist bestrebt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.
  • junaspin GmbH handelt im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien, verhält sich rechtskonform und beachtet insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie im Folgenden festgehalten sind.
  • junaspin GmbH steht für die Ziele und die Inhalte des Code of Conduct und wird im Rahmen seiner jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten geeignete und zumutbare Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend an allen Unternehmensstandorten im In- und Ausland nachzukommen.

Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Code of Conduct stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, wird junaspin GmbH nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Code of Conduct möglichst nahe zu kommen.

Ethische / moralische Verpflichtung und Integrität

junaspin GmbH verfolgt ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken und unterhält nur Geschäftsbeziehungen mit seriösen Partnern. junaspin GmbH verhält sich gegenüber Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend. junaspin GmbH respektiert unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe sowie die besonderen Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen junaspin GmbH tätig ist. Dabei achtet junaspin GmbH die Rechte und Gesetze der Länder und Regionen, in denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden. junaspin GmbH orientiert sein unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde. junaspin GmbH setzt sich für einen freien und fairen Welthandel ein.

Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche

junaspin GmbH lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dazu vermeiden wir bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen. junaspin GmbH handelt in Übereinstimmung mit dem deutschen Recht und hält sich an die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche.

Fairer Wettbewerb

junaspin GmbH tritt für einen freien und fairen Wettbewerb ein. junaspin GmbH duldet keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellt sicher, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handelt. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnt junaspin GmbH ab.

Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum

junaspin GmbH respektiert die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und befolgt beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit. junaspin GmbH schützt anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen seiner Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. junaspin GmbH respektiert das geistige Eigentum seiner Geschäftspartner, Kunden und sonstigen Dritten und achtet beim Austausch von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte getroffen werden.

Ökologische Verantwortung und Verpflichtung

Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein übt junaspin GmbH seine geschäftliche Tätigkeit ökologisch verantwortlich aus und bekennt sich zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft.

Schutz von Umwelt und Klima

junaspin GmbH nimmt seine ökologische Verantwortung wahr, indem die geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima angewendet werden. junaspin GmbH arbeitet daran, die negativen Auswirkungen der geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich zu reduzieren.

junaspin GmbH wendet geltendes Recht an und ergreift geeignete Maßnahmen, die sich an gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:

  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen;
  • Sach- und fachgerechter sowie verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen, Chemikalien und Abfällen, einschließlich deren Entsorgung;
  • Minimierung von Emissionen aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase);
  • Schonung natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen sowie Förderung der Kreislaufwirtschaft;
  • Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten;
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch an den Unternehmensstandorten.

Tier- und Artenschutz

junaspin GmbH beachtet die Grundsätze zum Schutz von Tieren und der biologischen Vielfalt. Die Haltung und Nutzung von Tieren müssen den geltenden gesetzlichen Tierschutzanforderungen genügen und artgerecht sein. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist hierbei Richtschnur.

Menschenrechte und Arbeitsstandards

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb achtet junaspin GmbH die international anerkannten Menschenrechte, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten sind. junaspin GmbH orientiert sich an den international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wie sie nachfolgend im Code of Conduct aufgeführt sind. In allen Geschäftsaktivitäten ist junaspin GmbH bemüht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. junaspin GmbH erwartet das Gleiche von seinen Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützt junaspin GmbH hierbei seine Lieferanten.

Beschäftigungsverhältnisse

junaspin GmbH behandelt seine Mitarbeitenden mit Wertschätzung. junaspin GmbH lehnt jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab. junaspin GmbH wendet bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende Arbeitsrecht an und erwartet das Gleiche von seinen Vertragspartnern. Den Mitarbeitenden sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, u. a. ihre Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütung sowie Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen. junaspin GmbH respektiert und schützt das Recht der Arbeitnehmer, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.

Ablehnung von Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer

junaspin GmbH toleriert keine Kinderarbeit und beachtet das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Arbeitsaufnahme. In jedem Fall beschäftigt junaspin GmbH keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie keine Personen unter 15 Jahren. Praktika werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen organisiert. junaspin GmbH erwartet von seinen Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.

Ablehnung von Zwangsarbeit

junaspin GmbH lehnt Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeder Form ab. Das gilt auch für jegliche Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken sowie des Menschenhandels und erstreckt sich auf alle Formen unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind.

Grundsätze der Vergütung

junaspin GmbH wendet die gesetzlichen Bestimmungen bei der Vergütung von Arbeitsleistungen an. junaspin GmbH stellt sicher, dass bei der Bezahlung der Mitarbeitenden im Betrieb der geltende gesetzliche, ggf. der tariflich festgelegte oder branchenübliche Mindestlohn nicht unterschritten wird. In Ländern oder Regionen ohne einen gesetzlichen oder tariflichen Lohnrahmen achtet junaspin GmbH darauf, dass der geleistete Lohn für eine regelmäßige Vollarbeitszeit ausreichend ist, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu erfüllen. Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von junaspin GmbH nicht geduldet.

Arbeitszeiten

junaspin GmbH wendet die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub, an. junaspin GmbH achtet darauf, dass

  • die reguläre wöchentliche Arbeitszeit zuzüglich maximal möglicher Überstunden nicht überschritten wird,
  • Arbeitszeitregelungen eingehalten werden.

Koalitionsfreiheit

junaspin GmbH respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies im jeweiligen Beschäftigungsland rechtlich zulässig und möglich ist. Wenn dies nicht zulässig ist, sucht junaspin GmbH für seine Mitarbeitenden sachgerechte Kompromisse.

Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot

junaspin GmbH schätzt die Vielfalt seiner Mitarbeitenden und fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht. Deshalb bekennt sich junaspin GmbH zur Chancengleichheit und lehnt jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab. junaspin GmbH lebt den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts für männliche und weibliche Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

junaspin GmbH beachtet die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards. junaspin GmbH sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um Unfälle, Verletzungen und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden und die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden und Dritter zu erhalten.