Die Gängigkeit von Gewinden wird üblicherweise mittels Lehrringen oder Lehrdornen geprüft. Nach Absprache kann auch eine Mutter oder eine Spindel als Gegenstück zum Lehren verwendet werden. Für Gewinde die nicht der DIN entsprechen oder ein erhöhtes oder reduziertes Spiel erforderlich ist können Lehren angefertigt werden.
Bei Kunststoffmuttern kann eine Lehrenhaltigkeit nur direkt nach der Fertigung geprüft werden. Durch hygroskopische und thermische Einflüsse kann es nachträglich zu Maßänderungen an den gefertigten Bauteilen kommen.
Grundlage für die Prüfung der gefertigten Gewinde sind die jeweiligen DIN-Normen, zum Beispiel beim Trapezgewinde die DIN103 oder beim Rundgewinde die DIN405.
Neben den Gewinden werden natürlich auch alle übrigen Toleranzen sowie Form- und Lagetoleranzen geprüft. Ebenso können Werkstoffprüfungen durchgeführt werden.
Ebenso werden die verwendeten Werkstoffe geprüft
junaspin liefert Gewindetriebe auf Wunsch mit entsprechenden Werksbescheinigungen, Werkszeugnissen und Abnahmeprüfzeugnissen. Hierbei sind nach EN10204 vor allem die Bescheinigungen 2.1, 2.2, 3.1 sowie 3.2 gefordert. Die Erstmustervorstellung kann sowohl mit EMPB also auch mit PPAP nach VDA erfolgen. Auch eine 100% Prüfung ist denkbar.