Die RoHS-Richtlinie dient der Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die Reach-Verordnung ist eine Chemikalien-Verordnung welche das Inverkehrbringen von chemischen Stoffen regelt.

In Bezug auf den Einsatz von Gewindetrieben in Ihrer Anwendung ist relevant ob eine oder beider Vorgaben erfüllt werden müssen.

So ist beispielsweise in neueren Varianten der RoHS-Richtlinie vorgegeben, dass der Bleigehalt in den Produkten eine bestimmte Größe nicht überschreiten darf. Dadurch darf beispielweise der Rotguss Rg7 (CuSn7ZnPb oder CuSn7Zn4Pb7-C), immerhin der meistgenutzte Werkstoff für Trapezgewindemuttern nicht mehr eingesetzt werden.

junaspin unterstützt gerne bei der Auswahl eines Werkstoffes für Ihren Gewindetrieb. Bestätigungen in Bezug auf Konformität erstellen wir gerne, sofern technisch möglich.